Baugesuche
 
Auf der Gemeindekanzlei liegen die Unterlagen zu folgenden Baugesuchen
zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
 
Allfällige Einsprachen gegen diese Baugesuche sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung, schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Staldenried zu richten.