| Baugesuche |
| Auf der Gemeindekanzlei liegen die Unterlagen zu folgenden Baugesuchen zur öffentlichen Einsichtnahme auf: |
| Allfällige Einsprachen gegen diese Baugesuche sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung, schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Staldenried zu richten. |